Deutscher Bundestag verabschiedet Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU zur Umsetzung der EU DS-GVO.
Der Deutsche Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) beschlossen. Dieses Gesetz soll das deutsche Datenschutzrecht an die EU-Verordnung 2016/679 (DS-GVO) anpassen und die Richtlinie (EU) 2016/680 umsetzen: die durch die DS-GVO aufgehobenen Vorschriften werden ersetzt und, an Stellen wo die DS-GVO Öffnungsklauseln vorsieht, die Regelungen der Verordnung konkretisiert und ergänzt. Das Gesetz wurde am 5. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt Jg. 2017 Teil I Nr. 44 veröffentlicht und tritt in Kraft am 25.05.2018.