Zurück aus dem Lockdown: Fürsorgepflichten des Arbeitgebers bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Dr. Tina Kärcher-Heilemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht der Rechtsanwaltkanzlei Dreitor, und Florian Wuttke, Geschäftsführer der OBSECOM GmbH und Datenschutzbeauftragter (GDDcert EU), informieren in einem Interview zu rechtlichen Fragen des Beschäftigtendatenschutzes bei der Rückkehr nach dem Corona-Lockdown in den Betrieb, Fiebermessung als Zugangskontrolle und der Erstellung von Kontaktlisten zur Mitarbeiterinformation.